Freier Dienstvertrag 2008
Der folgende Artikel gilt für Österreich.
Am 1. Jänner 2008 gelten für freie Dienstvertragsnehmer neue Regelungen. Ich möchte hier das ganze Thema zusammenfassen und Vor- und Nachteile hervorheben.
Was ist neu dazugekommen?
- Anspruch auf Arbeitslosenversicherung: ab 1 Jahr oder im Zeitraum von 24 Monaten 52 Wochenstunden als freier Dienstnehmer gearbeitet.
- Krankengeld: erst ab dem 4. (!) Tag
- Insolvenz-Ausfallgeld
- Anspruch auf Abfertigung: ab 3 Jahre, jedoch nicht bei selbstverschuldeter Kündigung
- automatische Arbeiterkammer Mitgliedschaft
- 13,65 % mehr an Abgaben für diese Leistungen: 6,78 % trägt Arbeitgeber, 6,87 % trägt Arbeitnehmer
Abzüge für freie Dienstnehmer:
Vom Bruttoentgelt werden für die Sozialversicherung folgende Beiträge abgezogen
(Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil) :
- Arbeitslosenversicherung 3% | 3%
- Krankenversicherung 3,78 % | 3,87 % (gabs früher auch schon, wird hier aber als neu gerechnet)
- Unfallversicherung 1,4 % | -
- Pensionsversicherung 12,55 % | 10,25 %
Weiters kommen hinzu
- Abfertigung 1,53 % | -
Liegt das Bruttoentgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (für 2008 EUR 349,01) ist der Arbeitnehmer nur teilversichert. Er hat dann nur die Unfallversicherung. Der Arbeitgeber muss die 1,4 % für die Unfallversicherung und die 1,53 % für die Abfertigung abführen. Dem Arbeitnehmer wird nichts abgezogen (Brutto = Netto). Nähere Informationen dazu findet man hier [LINK].
Abzuführende Steuern:
- Einkommenssteuer:
ab 10.000 € Jahreseinkommen zu zahlen, Formulare bis 30. April abgeben
wird vom Gewinn berechnet, dieser wird entweder durch Einnahmen-Ausgaben Rechnung (Belege 7 Jahre aufheben!) ermittelt oder durch Pauschalabzug von 12 % (normal) bzw. 6 % (spezielle Tätigkeiten)
Tipp: Ausrechnen welche Möglichkeit günstiger kommt! - Umsatzsteuer:
ab 7.500 € / Jahr Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung – Leermeldung, nichts zu zahlen
ab 30.000 € / Jahr Umsatzsteuer abführen, bis zu dieser Grenze darf man USt. nicht auf Honorarnoten ausweißen, sonst zahlt man sie.
Unterschiede zu „normalen“ Arbeitsvertrag:
- geringe persönliche Abhängigkeit zum Dienstgeber
- keine Bindung an Arbeitszeiten, keine Bindung an Weisungen durch den Dienstgeber
- Arbeitsrecht gilt nicht
- keine Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch den Dienstgeber
- Kollektivvertrag gilt nicht!
- Kein Anspruch auf 13./14. Gehalt
- Keine Zuschlagsregelung für Überstunden/Nachtarbeit/Wochenende
- Maximale Arbeitszeit gilt nicht
- Es gilt, was im freien Dienstvertrag vereinbart wurde (Tipp: Sonderregelungen einbringen!)
Berechnungsbeispiel:
freier Dienstnehmer mit 20 Stunden die Woche zu 8 € / Stunde:
20 Stunden x 4 Wochen x 8 € = 640 €
Vom Dienstgeber zu zahlen (Gesamt : 22,26 % = 142,46 €)
- Arbeitslosenversicherung 3% von 640 € = 19,2 €
- Krankenversicherung 3,78 % von 640 € = 24,192 €
- Unfallversicherung 1,4 % von 640 € = 8,96 €
- Pensionsversicherung 12,55 % von 640 € = 80,32 €
- Abfertigung 1,53 % von 640 € = 9,792 €
Vom Dienstnehmer zu zahlen (Gesamt : 17,12 % = 109,57 €)
- Arbeitslosenversicherung 3% von 640 € = 19,2 €
- Krankenversicherung 3,87 % von 640 € = 24,768 €
- Pensionsversicherung 10,25 % von 640 € = 65,6 €
Der freie Dienstnehmer erhält Netto 530,43 €. Der Arbeitgeber muss für den freien Arbeitnehmer 53,18 € (8,31 %) mehr abführen als früher, und der Arbeitnehmer erhält um 43,97 € (6,87 %) weniger als früher.
Ein Berechnungsbeispiele für geringfügig Beschäftigte findet man hier [LINK-PDF].
Vor- und Nachteile (besonders für Studenten betrachtet):
Die offenen Vorteile sind oben schon angeführt. Was für mich als Student hinzukommt: Ich habe nach einem Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld (unter gewissen Voraussetzungen) und kann nebenbei bis zur Geringfügigkeitsgrenze (349,01 Euro im Jahr 2008) dazuverdienen. Falls das wirklich funktionieren sollte ist das ein schöner Vorteil, obwohl ich nicht sagen kann, wie hoch dieses Arbeitslosengeld z.B. im obigen Beispiel ausfällt.
Ein Nachteil ist der Abzug von 6,87 %, für Leistungen die ein Student im Normalfall sowieso nicht beansprucht. Krankenversichert ist man als Student bei den Eltern. Auf die Abfertigung (für obiges Beispiel 352,51 € + Zinsen) nach 3 Jahren kann ein Student auch gern verzichten. Gut, diese werden mitgenommen, dass macht das Kraut aber auch nicht fett.
Weiters kommt die zusätzliche Belastung des Dienstgebers um 8,31 % (wenn man die KV mitrechnet). Bei bestehenden Verträgen ist das weniger ein Problem. Neue Verträge wird ein Dienstgeber aber logischerweise so auslegen, dass der freie Dienstnehmer die Kosten praktisch selber trägt. Es wird einfach weniger für die selbe Leistung bezahlt um die Kosten für einen freien Dienstnehmer gleich zu halten. Im obigen Beispiel wären das 7,456 € statt 8 € die Stunde.
Geringfügigkeitsgrenze:
Verdient man nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze, ändert die neue Regelung kaum etwas da der Dienstnehmer hier nur teilversichert ist. Der Arbeitgeber muss hier zusätzlich zur Unfallversicherung den Beitrag für die Abfertigung abführen. Also für 2008 heißt das: Verdient man bis 349,01 € im Monat, ist man nur Unfallversichert und bekommt eine Abfertigung von 1,53 % „hinterlegt“.
Als geringfügig „freier“ Beschäftigter kann man sich freiwillig für 49,25 € (2008) im Monat bei der WGKK vollverischern. Damit ist man auch kranken- und pensionsversichert. Die Arbeitslosenversicherung ist aber nicht enthalten. Nähere Infos hier [LINK].
Kommt man mit mehreren geringfügigen Beschäftigungen über 349,01 €, verlangt die Krankenkasse den Dienstnehmberbeitrag jährlich im Nachhinein (etwa 14,5 % für 2008).
Kurz und bündig:
< 349,01: UV, Abfertigung, für freiwillige 49,25 €: KV, PV; keine Abzüge
> 349,01: KV, PV, UV, AV, Abfertigung; Abzug von 17,12 % (bei 349,01 = 59,75 €) für SV
Für Nichtstudenten sehe ich die neue Regelungen positiv. Zum Beispiel für Elternteile, die wegen eigener Kindererziehung und -aufsicht weniger Zeit zur Verfügung haben und als freier Dienstnehmer angestellt sind. Spezielle EPUs (Ein-Personen-Unternehmer)/Kleinunternehmer können vom „Freien Dienstvertrag NEU“ ebenfalls profitieren.
martin sagte,
3. März 2009 um 14:11
danke für die übersichtliche information!