Freier Dienstvertrag 2008
Der folgende Artikel gilt für Österreich.
Am 1. Jänner 2008 gelten für freie Dienstvertragsnehmer neue Regelungen. Ich möchte hier das ganze Thema zusammenfassen und Vor- und Nachteile hervorheben.
Was ist neu dazugekommen?
- Anspruch auf Arbeitslosenversicherung: ab 1 Jahr oder im Zeitraum von 24 Monaten 52 Wochenstunden als freier Dienstnehmer gearbeitet.
- Krankengeld: erst ab dem 4. (!) Tag
- Insolvenz-Ausfallgeld
- Anspruch auf Abfertigung: ab 3 Jahre, jedoch nicht bei selbstverschuldeter Kündigung
- automatische Arbeiterkammer Mitgliedschaft
- 13,65 % mehr an Abgaben für diese Leistungen: 6,78 % trägt Arbeitgeber, 6,87 % trägt Arbeitnehmer