Freier Dienstvertrag 2008

24. April 2008 at 20:53 (Uncategorized) (, )

Der folgende Artikel gilt für Österreich.

Am 1. Jänner 2008 gelten für freie Dienstvertragsnehmer neue Regelungen. Ich möchte hier das ganze Thema zusammenfassen und Vor- und Nachteile hervorheben.

Was ist neu dazugekommen?

  • Anspruch auf Arbeitslosenversicherung: ab 1 Jahr oder im Zeitraum von 24 Monaten 52 Wochenstunden als freier Dienstnehmer gearbeitet.
  • Krankengeld: erst ab dem 4. (!) Tag
  • Insolvenz-Ausfallgeld
  • Anspruch auf Abfertigung: ab 3 Jahre, jedoch nicht bei selbstverschuldeter Kündigung
  • automatische Arbeiterkammer Mitgliedschaft
  • 13,65 % mehr an Abgaben für diese Leistungen: 6,78 % trägt Arbeitgeber, 6,87 % trägt Arbeitnehmer

Den Rest des Beitrags lesen »

Permalink 1 Kommentar